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Schultelegal.
Anwalt für
Kündigungsschutz.

Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Ihre Kanzlei für Kündigungsschutz in Dortmund.

Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist zunächst ein Schock. Bei einem einschneidenden Erlebnis ist es gut zu wissen, dass unmittelbar geholfen wird.

Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, findet in unserer Kanzlei das Erstgespräch noch am selben Tag statt. Eine Erste Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten Sie kostenlos. Wir beraten Sie auch zu der möglichen Höhe einer Abfindung.

Für Sie ist es wichtig, dass Sie schnell reagieren. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Danach ist Sie nahezu aussichtslos. Ihr Anwalt für Kündigungsschutz übernimmt für Sie.

Sie haben eine Kündigungsschutzklage erhalten?

Sie haben sich entschieden, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. In nahezu 90 Prozent der Fälle folgt die Kündigungsschutzklage. Theoretisch benötigen Sie keinen Anwalt, um sich zu verteidigen. Die Praxis zeigt deutlich, dass sich die Kosten für eine professionelle rechtliche Vertretung im Ergebnis auszahlen. Das Arbeitsrecht, besonders das Prozessrecht hält zahlreiche Fallstricke bereit, die ein spezialisierter Rechtsanwalt natürlich kennt.

Ihr Anwalt für Kündigungsschutz begleitet Sie durch den Rechtsstreit ab dem Eingang der Klage, verhandeln durchsetzungsstark und konsequent, notfalls auch kompromisslos.

Wir sind für Sie da.

Sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern bieten wir als Kanzlei für Kündigungsschutz eine kostenfreie Ersteinschätzung noch am selben Tag im Rahmen unseres Helpdesk Konzepts.

Gemeinsam arbeiten wir die Strategie für den bevorstehenden Rechtsstreit aus, besprechen die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens und die Erfolgs- bzw. Vergleichsaussichten.

Rechtsschutzversicherungen tragen im Modul Arbeitsrecht sämtliche Kosten der Kündigungsschutzklage in der Regel problemlos. Wir kümmern uns selbstverständliche kostenfrei um die Deckungszusage.

Ihr Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Dortmund.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte

Hendrik Schulte
Rechtsanwalt für Arbeits- und Strafrecht

Tel.: 0231-2929 65 110
Mail: hschulte@schultelegal.de

Hendrik Schulte studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit Schwerpunkt im Internationalen Wirtschaftsrecht. Er absolvierte eine Zusatzausbildung im Common Law mit den Schwerpunkten Straf- und Gesellschaftsrecht. 

Sein Referendariat absolvierte Hendrik Schulte am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, der IHK Mittleres Ruhrgebiet und der PriceWaterhouseCoopers Legal AG.

Nach seinem ersten Staatsexamen am OLG Hamm war er für ein mittelständisches IT-Unternehmen tätig. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der FernUniversität Hagen betreute Hendrik Schulte arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten. Sein Forschungsschwerpunkt lag auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts und flexiblen Arbeitsmodellen. 

Bereits während seines Referendariats und nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Hendrik Schulte für nationale und internationale Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den arbeitsrechtlichen Praxisgruppen rechtsberatend tätig. 

Hendrik Schulte war außerdem als Dozent für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht bei der GenoAkademie sowie der ADG Montabaur tätig. Er bildete dort Führungskräfte, HR-Mitarbeiter sowie (zukünftige) Verbands- und Wirtschaftsprüfer aus.

Die Rolle künstlicher Intelligenz in der Unternehmensleitung“, 21.06.2024, FCH.

Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern und Handelsvertretern“, 28.11.2024, FCH.

Einfach so ‚Du‘?“, Bankinformation (BI), 01/25, S. 64 f.

Rolle der unterlassenen Arbeitszeiterfassung im Überstundenprozess“, ArbR Aktuell, Beck Verlag, 04/25, S. 88

Hinweisgeberschutzgesetz. Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.“, mit Dr. Dominik Brückel, Bankinformation (BI), 05/25, S. 89.

Die Kündigungsschutzklage
kurzer Prozess...

Kaum eine Art von Rechtsstreiten erledigt sich so kurzfristig wie die Kündigungsschutzklage. Das macht diesen ganz speziellen Rechtsstreit allerdings nicht weniger anspruchsvoll, ganz im Gegenteil haben Arbeitsgericht ihre „eigenen Regeln“ und Abläufe, die sich teils erheblich von anderen Rechtsgebieten unterscheiden. Als Kanzlei für Kündigungsschutz sind uns diese natürlich gut bekannt.

Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses wird zunächst ein eigener zeitnaher Gütetermin angesetzt. Hier ist neben den Parteien ein Berufsrichter anwesend. Die allermeisten Kündigungsschutzklagen enden bereits hier mit einem Vergleich. Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag ist ein Vergleich durch Zwangsvollstreckung durchsetzbar. Vergleich und Aufhebungsvertrag sind deshalb nicht das Gleiche. 

Kommt es im Gütetermin nicht zu einer Einigung, findet ein Kammertermin statt, neben dem Berufsrichter nehmen hier zwei ehrenamtliche Richter teil. Es werden Beweise erhoben und nochmals die Möglichkeit eines Vergleichs besprochen. Kommt es zu keiner Einigung, ergeht ein Urteil, gegen das Berufung oder ggf. Revision eingelegt werden kann. 

Kündigungsschutzklage mit Schultelegal.

Warum Schultelegal... Effektivität, Durchsetzungsstärke, Kompetenz

Kündigungsschutzklagen sind gleichermaßen Königsdisziplin des Arbeitsrechts und Routine. Sie sind vielfältig und die Sachverhalte und Interessenlagen immer komplex und einzigartig. 

Unsere Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern macht den Unterschied. Wir kennen beide Seiten und die jeweiligen Interessen. Als spezialisierte Kanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht können wir Ihnen die bestmögliche Vertretung bieten.

Mit Durchsetzungsstärke und Verhandlungsgeschick haben wir Ihr Ziel vor Augen. Dabei ist Ihr Anwalt für Kündigungsschutz immer auch kurzfristig für Sie erreichbar.  

Wir arbeiten modern, vollständig digital und Nutzen für unsere Arbeit modernste Recherchetools. Gleichzeitig stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch vor Ort oder digital immer und natürlich ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Termine erhalten Sie bei uns in der Regel noch am selben Tag.

Kündigungsschutz in Dortmund

Arbeitsgericht Dortmund
Ruhrallee 3
44139 Dortmund

Kündigungsschutz in Bochum

Arbeitsgericht Bochum
Josef-Neuberger-Str. 1
44787 Bochum

Kündigungsschutz in Iserlohn

Arbeitsgericht Iserlohn
Erich-Nörrenberg Str. 7
58636 Iserlohn