Arbeitsrecht.
Für Arbeitgeber.
01 / Unser Konzept.
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
#Let'sBeOneTeam.
Arbeitsrechtsberatung für Arbeitgeber ist langfristige Beratung. Zusammen mit “unseren” Arbeitgebern sind wir ein Team und verfolgen eine gemeinsame strategische Ausrichtung. Dazu gehört auch, das Geschäftsmodell unserer Mandanten und die arbeitsrechtlichen Besonderheiten eines jeweiligen Unternehmens zu verstehen. Unsere Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit HR, Geschäftsleitung und Führungskräften.
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht beraten wir über den gesamten Employee Lifecycle, also bei allen Fragen die sich zwischen Beginn und Ende eines Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus bei Arbeitgebern stellen. Wir beraten auch bei Transaktionen und Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne.
Unser Beratungsansatz zahlt sich aus. Da wir unsere Mandanten genau kennen, können wir schnell reagieren, ohne umfangreiche Einarbeitung. Mit digitalen Mitteln verstehen und lösen wir auch komplexeste Fälle in kurzer Zeit, ohne lange Wege und vollständig papierlos.
02 / Employee lifecycle.
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Employee Lifecycle / General HR
Oder klassisch: Dauerberatung im Individualarbeitsrecht.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei sämtlichen Fragen des Individualrbeitsrechts von der Bewerbung über die Einstellung bis zur Kündigung und Fragen der betrieblichen Altersversordung.
Wenn es brennt, sind wir sofort da, in der Regel innerhalb weniger Minuten bis Stunden.
Wir unterstützen bei der Aufarbeitung und Verfolgung von Pflichtverletzungen, schreiben für Sie Abmahnungen und setzen Kündigungen, betriebs-, personen- und verhaltensbedingt, vor dem Arbeitsgericht durch. Gerade bei Trennungsfällen ist eine längerfristige Vorbereitung wichtig.
Hier gilt: Planung und Vorbereitung zahlen sich aus. Je früher wir dabei sind, umso höher sind unsere Erfolgsaussichten.
Wir wissen, dass nichts ärgerlicher ist als ein verlorener Prozess weil etwas “leider nicht geregelt” war.
Deshalb gestalten wir Ihre Verträge von Anfang an rechtssicher und prüfen sie regelmäßig gegen die Rechtsprechung. Wir gestalten sämtliche arbeitsrechtlichen Verträge:
- Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbezug,
- AT-Verträge,
- Dienstverträge für Geschäftsleiter und leitende Angestellte
- Fortbildungsverträge mit Rückzahlungsklausel
- Individuelle Vereinbarungen über Homeoffice, mobile Office und Workation
Wir beraten zu sämtlichen allgemeinen Fragen, die sich im Laufe eines Arbeitsverhältnisses stellen können, zum Beispiel:
- Lohn- und Gehaltszahlung
- Urlaub und Gleitzeit
- Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
- Teilzeit, Befristung, Elternzeit
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Entgelttransparenz
- Datenschutz
- Arbeitnehmer- und Führungskräfteschulung
03 / Kollektives Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Kollektives Arbeitsrecht.
Wir vertreten Ihr Unternehmen gegenüber dem Betriebsrat.
Schon ab 5 Arbeitnehmern kann sich in einem Unternehmen ein Betriebsrat gründen. Für Arbeitgeber bedeutet das in der Regel zusätzliche Herausforderungen. Wir sind an Ihrer Seite: Von der Betriebsratswahl über die Gestaltung und Aushandlung von Betriebsvereinbarungen bis zur Einigungsstelle und dem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte in den kollektiven Belangen Ihres Teams, teilweise auch das Recht bestimmte Regelungen zu fordern. Wir verhandeln für Sie zeitgemäße und flexible Lösungen mit dem Betriebsrat und gestalten erforderliche Betriebsvereinbarungen. Falls erforderlich, wirken wir auch bei der Einigungsstelle mit.
Ist der Betriebsrat einmal gegründet, ändert sich die Unternehmensführung. Zusammen mit Ihnen gestalten wir alle erforderlichen Prozesse. Wir Unterstützen Sie insbesondere bei der Entwicklung von Workflows und Routinen in der betrieblichen Mitbestimmung, z.B. bei Anhörungen, Unterrichtungen und Zustimmungserfordernissen.
Wir helfen Ihnen, die Gründung eines Betriebsrats nicht nur als Problem zu sehen, sondern die Zusammenarbeit in Ihrem Interesse zu gestalten. Wir beantworten sämtliche Fragen zur Betriebsratswahl, dem Umgang mit dem Betriebsrat und den Ansprüchen und Unterrichtungspflichten. Wir beraten natürlich auch bei Konflikten mit einzelnen Betriebsratsmitgliedern und Fragen zu Trennung und Ausschluss.
Zu besonderen Situationen kommt es, wenn die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist. Auch dann sind wir sicher an Ihrer Seite. Wir unterstützen bei der Trennung von Betriebsratsmitgliedern bis zur Auflösung des gesamten Betriebsrats.
04 / Transaktionsarbeitsrecht
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Transaktion & Transformation
Wir planen zusammen mit Ihnen Transaktionsstrategien sowie Um- und Restrukturierungen.
Unternehmenstransaktionen und Umwandlungen sind immer in besonderer Weise arbeitsrechtlich geprägt. Für Betriebsübergang und Betriebsänderungen ist arbeitsrechtliches Spezialwissen unabdingbar. Wir begleiten nicht nur im klassischen M&A sondern auch bei Restrukturierungen, Outplacement und Transfergesellschaften.
Massenentlassung und Restrukturierung gehen oft einher. Auch hier kommt es oft zu wichtigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Zum Beispiel auch der Verhandlung einer Namensliste und der Aushandlung von Abfindungsangeboten und Auffangmechanismen wie Outplacementprogrammen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften.
Viele unternehmerische Vorhaben haben arbeitsrechtliche Konsequenzen. Oft handelt es sich um Betriebsübergänge und Betriebsänderungen. In beiden Fällen können Sie auf unsere arbeitsrechtliche Expertise zählen:
Bei Betriebsübergängen ist ein höchstes Maß an Präzision gefragt, Fehler im erforderlichen Unterrichtungsschreiben können sich in erheblicher Weise auf die Transaktion auswirken. Arbeitnehmern steht dann oft ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht und die Rückkehrmöglichkeit in den abgebenden Betrieb offen.
Bei Betriebsänderungen sind oft komplexe Verhandlungen mit dem Betriebsrat zur Erreichung eines Interessenausgleichs und Sozialplans erforderlich. Wird dies Versäumt, hat der Arbeitgeber mindestens einen Nachteilsausgleich zu zahlen.
Wir führen HR-Due Diligence und Workforce-Analysen durch um Ihre Trasaktion oder Restrukturierung vorzubereiten und fundiert zu begleiten. Dabei sehen wir genau hin, erkennen Risiken und thematisieren die Performance von Mitarbeitern.
05 / Beratungsansatz
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Unser Ansatz: Ganzheitlich.
Unsere Beratung ist bestimmt von ganzheitlichem Denken und dabei bleiben wir immer pragmatisch.
An arbeitsrechtlichen Vorhaben, egal ob alltägliche Personalmaßnahmen oder umfangreiche Projekte sind Stakeholder beteiligt, die einbezogen werden müssen. Von der Geschäftsleitung über die Personalabteilung und den Betriebsrat bis zu den betroffenen Arbeitnehmern. Dabei haben alle Beteiligten naturgemäß unterschiedliche Erwartungen.
Arbeitsrechtsberatung ist daher vor allem auch Stakteholder- und Erwartungsmanagement ab der ersten Sekunde. Persönliche und unternehmerische Folgen vorherzusehen sehen wir als eine unserer zentralen Aufgaben. Und damit gehen wir weit über klassische Rechtsberatung hinaus.
Wir betrachten Ihr Unternehmen und Ihr Projekt stets als ganzes.
Unsere Expertise: Interdisziplinär.
Unsere Expertise beschränkt sich nicht auf das Arbeitsrecht. Wir arbeiten an Schnittstellen zum IT-Recht und Compliance.
In umfangreichen Projekten koordinieren wir dazu auch externen Sachverstand, zum Beispiel aus der IT- und Unternehmensberatung, Psychologie sowie der IT-Forensik oder Arbeitsmedizin.
Sind die Rahmenbedingungen klar, planen wir die erforderlichen Schritte zur Umsetzung und entwickeln ein Projektkonzept. Dazu gehört auch die Verhandlungsstrategie gegenüber Mitarbeitern und Betriebsrat, sowie Back-Up Lösungen und das Eskalationsmanagement. Besonders für den Fall, dass einvernehmliche Lösungen scheitern.
Am Anfang jeder arbeitsrechtlichen Beratung steht die Analyse. Dabei stellen wir folgende Fragen:
- Was finden wir vor?
- Welche Zusammenhänge bestehen?
- Welche Ziele möchten wir erreichen?
In dieses Projektstadium fällt z.B. das Aktenstudium, eine Workforce-Analyse oder eine Auswertung des betriebswirtschafltichen Rahmens und die Budgetermittlung.
Wir führen die geplanten Schritte aus und erreichen so unser Projektziel, gegebenenfalls auch in Teilprojekten. Diese Phase ist koordinativ am aufwendigsten. Wir koordinieren die Verhandlungen, reagieren auf Erwartungen der Stakeholder und kontrollieren die Einhaltung des Plans. Dabei sind wir jederzeit bereit, flexibel auf unvorhergesehene Wendungen zu reagieren und die Strategie anzupassen.
Am Ende der Ausführungsphase steht die Anpassung der “neuen Welt”. Dabei prüfen wir, ob der Ist- mit dem Soll-Zustand übereinstimmt, ob unerwartete Konsequenzen abgefangen werden müssen und übernehmen falls erforderlich auch das weitere Change-Management, das insbesondere nach komplexen arbeitsrechtlichen Projekten anspruchsvoll sein kann.
Struktur und Strategie.
In der Praxis:
Sämtliche Änderungen und Eingriffe in die Betriebsstruktur sollen von langer Hand geplant sein. Notfalls behalten wir aber auch “in der letzten Minute” den Überblick und übernehmen die Koordination.
Am Anfang steht die gemeinsame Konzeptionierung des Vorhabens, gegebenenfalls mit anderen Disziplinen wie der Betriebswirtschaft/Unternehmensberatung und dem Gesellschaftsrecht. Arbeitsrechtlich bedeutet jedes Vorhaben zunächst eine präzise Analyse des Personalbestands und die Skizzierung der darauf bezogenen Konsequenzen des Vorhabens.
In der weiteren Planungsphase steht eine erste Unterrichtung des Betriebsrats an, worauf die Planung der genauen arbeitsrechtlichen Aspekte (Betriebsübergang/ Betriebsänderung/ Kündigungen/ Versetzungen) folgt.
In der Ausführungsphase erstellen wir Unterrichtungsschreiben, verhandeln mit der Mitarbeitervertretung, geben erforderliche Erklärungen ab und überwachen die erfolgreiche Umsetzung.
In der Optimierungsphase bewerten wir den Erfolg interdisziplinär, also auch betriebswirtschaftlich. Wir prüfen auch, ob weitere individualarbeitsrechtliche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind.
Die Einführung flexibler Arbeitsmodelle, örtlich und zeitlich, bedeutet eine erhebliche Veränderung in betrieblichen Abläufen.
Bei Auslandsbezug (Workation) kommen steuer-, beitrags- und datenschutzrechtliche Aspekte hinzu.
In der Regel sind umfangreiche Verhandlungen mit dem Betriebsrat erforderlich. Dabei muss die Regulatorik des Arbeitsschutzes beachtet und eine Kombination aus individual- und kollektivrechtlichem Vertragswerk geschaffen werden, das Missbrauchssicherheit gewährleistet.
Gleichzeitig muss MIssbrauch konsequent aufgedeckt und individualrechtlich sanktioniert werden.
Hinzu kommen Veränderungen in der Arbeitsplatzgestaltung. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass Mitarbeiter sich weiterhin mit ihrem Arbeitsplatz identifizieren.
Die Einführung von IT-Systemen (ERP, CRM, Office-Lösungen) begleiten wir vollständig interdisziplinär. Bei der Einführung von IT-Systemen und künstlicher Intelligenz ist zum Beispiel nahezu immer der Betriebsrat zu beteiligen und eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Da in der Regel eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung jedenfalls möglich ist, besteht meist ein Mitbestimmungsrecht.
Wir gestalten die Betriebsvereinbarungen und setzen Arbeitgeberinteressen gegenüber dem Betriebsrat durch.
Gleichzeitig begleiten wir das gesamte Projekt IT-Rechtlich von der Vertragsprüfung bis zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
Auf Wunsch können wir auf Grund unserer engen Vernetzung auch die Projektleitung und das Projektcontrolling übernehmen bzw. vermitteln.
Wir beraten bei der Einführung freiwilliger Arbeitgeberleistungen, zum Beispiel Bonussystemen oder anderer variabler Vergütung. Auch hier gestalten wir die erforderlichen Betriebsvereinbarungen.
In regulierten Brachen, zum Beispiel dem Finanzsektor haben wir tiefen Einblick in die Anforderungen der Aufsichtsbehörden (z.B. der BaFin) im Hinblick auf variable Vergütung.
Außerdem gestalten wir gemeinsam mit Ihnen Konzepte für Sachbezüge und Nettolohnoptimierung. Hierzu gehören so genannte “Cafeteria-Systeme” genauso wie das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und betrieblichen Altersversorgung (bAV).
06 / Für Sie da
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Ihr Rechtsanwalt.



07 / FAQ
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Wobei kann Schultelegal. unser Unternehmen unterstützen?
Die Kanzlei für Arbeitsrecht berät arbeitsrechtlich ganzheitlich. Wir betreuen sowohl kollektiv-arbeitsrechtliche Fälle als auch individualarbeitsrechtliche Fälle. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf arbeitsrechtlicher Compliance und Fremdpersonaleinsatz, also Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit.
Was bedeutet Employee Lifecycle Management?
Employee Lifecyle Management meint eine ganzheitliche arbeitsrechtliche Beratung ab der Ausschreibung der Stelle bis zum so genannten Offboarding.
Zu jedem Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ergeben sich arbeitsrechtliche Risiken. Beispielsweise muss eine Stellenausschreibung den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entsprechen. Am Ende des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeugnis auszustellen, welches ebenfalls strengen Anforderungen unterliegt.
Schulelegal. unterstützt zu jedem Zeitpunkt und bei jeder Frage vor, während und nach einem Arbeitsverhältnis. Wir übernehmen die Abwicklung sämtlicher rechtlicher Schritte der HR-Prozesse, so zum Beispiel auch die rechtssichere Beteiligung des Betriebsrats. Wir unterstützen bei Trennungsfällen, Langzeiterkrankungen, Fortbildungen, und vielem mehr.
Was ist präventive / risikoorientierte Beratung?
Präventive Beratung bedeutet, Risiken zu erkennen, zu analysieren und zu begegnen, bevor sie sich verwirklicht haben. Präventive arbeitsrechtliche Beratung rechnet sich für Unternehmen, da kostenintensive reaktive Beratung langfristig vermieden werden kann.
Präventive Beratung setzt immer eine Analyse und Verständnis des Unternehmens, Geschäftsmodells und der konkreten wirtschaftlichen Situation voraus. So können arbeitsrechtliche Risiken umfassend identifiziert und bestenfalls eliminiert werden.
Präventive Beratung durch eine Kanzlei für Arbeitsrecht ist für jede Unternehmensgröße relevant, bestenfalls ab dem ersten Arbeitnehmer. So können frühzeitig korrekte arbeitsrechtliche Strukturen und ein angemessenes Risikomanagement geschaffen werden.
Berät Schultelegal. auch bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Ja! Wir sind als Kanzlei für Arbeitsrecht erfahren im Umgang mit Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung und beraten zu sämtlichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Wir beraten zu einem Wechsel des Durchführungswegs, der Ausgliederung der Direktzusage in eine Rentnergesellschaft, Contractual Trust Agreements (CTAs) und vielem mehr.
Wieso ist arbeitsrechtliche Beratung bei jeder Unternehmensgröße wichtig?
Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen stellen sich ab dem ersten Arbeitnehmer. Bereits hier können die Weichen für rechtssichere und risikoarme HR-Prozesse gestellt werden. Die Anforderungen wachsen dann proportional zur Unternehmensgröße, z.B. mit der Betriebsratsfähigkeit eines Unternehmens, der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und dem Erreichen weiterer Schwellenwerte. Umso wichtiger ist es, von Anfang an gut beraten zu sein.
Unterstützt Schultelegal. bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat?
Ja! Wir begleiten Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat, dem Streit über Ansprüche und Fortbildungen von Betriebsratsmitgliedern bis hin zu Auflösungsanträgen.
Was ist Scheinselbständigkeit?
Sowohl das Arbeits- als auch das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen Arbeitnehmern/ abhängig Beschäftigten und Selbständigen. Diese Abgrenzung ist wichtig, da sie zum Beispiel darüber entscheidet, ob der Arbeitgeber/ Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat und ob arbeitsrechtliche Vorschriften anwendbar sind.
Scheinselbständigkeit bedeutet, dass eine Person durch den Arbeitgeber/ Auftraggeber zwar wie ein Selbständiger oder Subunternehmer behandelt wird, eigentlich allerdings ein Arbeitnehmer ist. Betrachtet werden immer die tatsächlichen Verhältnisse.
Möchte ein Unternehmen freie Mitarbeiter/ Subunternehmer einsetzen sollte immer eine statusrechtliche Beurteilung stattfinden. Durch frühzeitige Gestaltung können hier erheblich bessere Ergebnisse erzielt werden.
Es sollte immer vor Einsatz des freien Mitarbeiters ein Statusfeststellungsverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchgeführt werden, die status- und beitragsrechtlichen Vorteile bei präventivem Handeln sind hier immens.
Stellt sich erst später heraus, dass ein freier Mitarbeiter eigentlich nicht selbständig ist, sind die Konsequenzen für Unternehmen oft erheblich. Es droht meist die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, auch ist eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung und möglich. Nicht selten werden strafrechtliche Vorwürfe wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) erhoben.
Dann ist eine arbeitsrechtliche Beratung zur Schadensbegrenzung zwar ebenfalls erforderlich, allerdings deutlich kostenintensiver und weniger effektiv als die präventiv gestalterische Beratung.
Begleitet Schultelegal. auch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Ja! Bestenfalls nehmen Sie bereits Kontakt zu uns auf, sobald sich der Betriebsprüfer angekündigt hat. Insbesondere, wenn der Betriebsprüfer sich mit freien Mitarbeitern beschäftigen möchte, ist rechtliche Beratung schnellstmöglich angezeigt, denn es besteht ein hohes Nachzahlungsrisiko und gegebenenfalls auch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben. Sie möchten damit erreichen, dass das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Die Kündigung kann nach dem Kündigungsschutzgesetz oder aus weiteren Gründen unwirksam sein. Bestenfalls kann durch außergerichtliche Verhandlungen eine Kündigungsschutzklage sogar vermieden werden.
Kündigungsschutzklage in der Probezeit. Ist das möglich?
Ja. Die Probezeit (genauer “Wartezeit”) bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Es gibt dennoch Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung, zum Beispiel formelle Fehler. Diese können vermieden werden, wenn die Kündigung arbeitsrechtlich geprüft wird. Diese Prüfung ist in unseren Managed Legal Services ohne zusätzliche Kosten enthalten.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Arbeitsrecht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet auf alle Arbeitsverhältnisse und auch schon auf Bewerbungsverfahren Anwendung. Wichtig ist es daher, Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis und Bewerbungsverfahren zu vermeiden. Wir unterstützen bei der Erstellung und Überprüfung von Stellenausschreibungen und Employer-Branding Kampagnen. Wir wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab. Diese Leistungen unserer Kanzlei für Arbeitsrecht sind im Rahmen unserer Managed Services außergerichtlich ohne zusätzliche Kosten.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Arbeitsrecht
Die Datenschutzgrundverordnung stellt neben dem AGG eine weitere Quelle für (unberechtigte) Inanspruchnahmen dar. Oftmals werden datenschutzrechtliche Ansprüche genutzt, um den Vergleichsdruck zu erhöhen. Wir unterstützen bei der Gestaltung DSGVO-konformer HR-Prozesse ab dem ersten Arbeitnehmer und verteidigen Arbeitgeber gegen Inanspruchnahmen.
Berät Schultelegal. bei dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)?
Ja! Wir kennen die arbeitsrechtlichen Anforderungen an den Einsatz künstlicher Intelligenz und verfolgen die technische und rechtliche Entwicklung in Echtzeit. Wir begleiten Sie bei der Einführung von KI-Systemen und der erforderlichen Compliance mit den Anforderungen des BetrVG, der DSGVO und der KI-VO.
Was sind Transaktionen?
Transaktionen sind Zu- und Verkäufe von Unternehmen (als Asset- oder Share-Deal) sowie alle denkbaren Formen von Umwandlungen, z.B. Verschmelzungen von Unternehmen.
Warum ist arbeitsrechtliche Beratung bei Transaktionen erforderlich?
Unternehmenstransaktionen lösen in der Regel einen Betriebsübergang sowie eine Betriebsänderung aus. In beiden Fällen ist eine spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung unbedingt erforderlich, da auch kleine Fehler erhebliche Folgen haben und vermeidbare Ansprüche begründen können. Auch eine Haftung gegenüber anderen an der Transaktion beteiligten Unternehmern ist nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer einem Betriebsübergang nachträglich widersprechen. Die erforderliche Beratung übernimmt Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht.
Was ist ein Betriebsübergang?
Ein Betriebsübergang ist der Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit (also eines ganzen Betriebs oder Betriebsteils) auf einen neuen Träger auf Grund eines Rechtsgeschäfts. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, entscheidet sich anhand eines “7-Punkte Katalogs”. Im Ergebnis handelt es sich um eine Wertungsentscheidung im Einzelfall. Betriebsübergänge können zum Beispiel auch bei Outsourcing-Vorhaben vorliegen oder zum Beispiel bei dem Einsatz eines neuen Kantinenpächters.
Was sind Managed Legal Services?
Managed Legal Services meint im Wesentlichen die Auslagerung wiederkehrender oder routinemäßiger Tätigkeiten und Prozesse an eine externe Rechtsanwaltskanzlei. Hierdurch werden unternehmensinterne Kapazitäten entlastet und gleichzeitig die Rechtssicherheit der Prozesse erhöht.
Was ist HR-Law as-a-Service?
Wir übernehmen und begleiten sämtliche arbeitsrechtlich geprägten HR-Prozesse. In einem Workshop analysieren wir zunächst Ihre betrieblichen Strukturen und Abläufe. Darauf bezogen stellen wir Ihnen vor, wie wir Ihre Personalabteilung von arbeitsrechtlichen Routinetätigkeiten entlasten können. In den Managed Services immer enthalten ist die Beantwortung von arbeitsrechtlichen Einzelfragen, die Prüfung und Erstellung von Betriebsratsanhörungen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen sowie der außergerichtliche Schriftverkehr mit der Arbeitnehmerseite. Enthalten ist ebenfalls immer die Erstellung und Aktualisierung von Musterverträgen für Ihre Arbeitsverhältnisse.
Wir übernehmen für Sie zum Beispiel auch wiederkehrende Pflichten, z.B. die Hinweispflicht auf Urlaubstage, sodass es nicht zu einer Anhäufung von Urlaubsansprüchen kommt.
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